Familienrecht Fotolia_46851099_XS.jpg

Scheiden tut weh ....


... sagt ein bekanntes Sprichwort. Wenn die Liebe vorbei ist, geht es jetzt darum, möglichst "schmerzfrei" die richtigen Weichenstellungen für die weitere eigene Zukunft vorzunehmen.

Als Fachanwältin für Familienrecht mit langjähriger praktischer Erfahrung möchte ich Ihnen bei allen Fragen zu Trennung, Scheidung und den damit verbundenen Folgen zur Seite stehen.

  • Fachanwältin für Familienrecht

    Vor der Verleihung des Titels einer Fachanwältin habe ich eine mehrwöchige theoretische Ausbildung auf allen Gebieten des Familienrechts mit abschließender schriftlicher Prüfung absolviert und meine umfangreiche praktische Erfahrung nachgewiesen. Nach den Vorgaben der Fachanwaltsordnung wird dieses Wissen jedes Jahr in 15 Stunden durch Fortbildungsseminare aktualisiert und vertieft.

  • Wie kann ich Ihnen helfen?

    Ich versuche, Streitigkeiten zwischen Eheleuten einvernehmlich zu regeln, was auch Ihren Kindern zu Gute kommt. Dabei verhandele ich auch mit Ihrem Ehepartner bzw. dessen Rechtsanwalt, um aufwendige und nervenaufreibende Gerichtsverfahren möglichst zu vermeiden. Dann lassen sich häufig Probleme des Sorge- bzw. Umgangsrechts einfacher lösen.

    Da ich auch eine weitere Ausbildung als Mediatorin absolviert habe, kann ich Ihnen auch hierbei wertvolle Dienste bieten, um praktische und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu erarbeiten.

    Für den Fall einer streitigen Auseinandersetzung vertrete ich engagiert Ihre Rechte vor Gericht. Ich bin dann für Sie zur Klärung der wirtschaftlichen Probleme zuständig, berechne die Höhe des Unterhalts und unterstütze Sie bei der Aufteilung des Vermögens oder der Regulierung der Schulden sowie bei Fragen hinsichtlich gemeinsamer Immobilien und der steuerrechtlichen Aspekte. Daneben helfe ich Ihnen auch, Lösungen zum Sorge- und Umgangsrecht für Ihre Kinder zu entwickeln.

    Auch vor einer Eheschließung berate ich Sie eingehend darüber, ob und ggf. mit welchem Inhalt ein Ehevertrag abgeschlossen werden sollte, um späteren Streit zu vermeiden.

  • Welche Dokumente sollte ich zum ersten Termin mitbringen?

    Es ist sehr hilfreich, wenn ich schon bei der ersten Besprechung folgende Informationen und Dokumente von Ihnen und Ihrem Ehepartner bekomme:

    • Einkommensbelege der letzten 12 Monate
    • Aufstellung über alle heutigen Schulden bzw. Ratenzahlungen
    • Aufstellung über Vermögen und Verbindlichkeiten bei Eheschließung und heute
    • Heiratsurkunde im Original
  • Wieviel kostet eine Ehescheidung?

    Die Höhe der Kosten errechnet sich bei Rechtsanwälten nach den sog. Gegenstands- oder Streitwerten. Je höher die Einkommenswerte beider Ehepartner oder der Zugewinn ist, desto höher sind auch die Kosten für eine Ehescheidung und die Folgesachen, wie Unterhalt usw. Bei der Erstberatung wird bei höheren Streitwerten ein Pauschalhonorar von höchstens € 190,-- plus Mehrwertsteuer berechnet.

    Kommt es tatsächlich aber zu einem Ehescheidungs- oder anderen Familienrechtsverfahren, werden die Kosten des Gerichtsverfahrens sehr häufig im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe vom Staat übernommen.

  • Und hier die Düsseldorfer Tabelle 2017http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2017/20161207_Duesseldorfer-Tabelle.pdf

Hoch