Erbrecht

 

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Später ... kann manchmal zu spät sein!

Es ist natürlich völlig verständlich, wenn man den Gedanken an den eigenen Tod verdrängt. Daher denkt man auch häufig nicht an die Folgen - insbesondere den eigenen "letzten Willen", also das Testament. Das kann aber dazu führen, daß es irgendwann zu spät ist.

Man sollte daher auch schon in jüngeren Jahren ein Testament oder einen Erbvertrag abfassen, damit man Einfluß nehmen kann, wer das eigene Vermögen einmal bekommen soll. Wenn man aber nichts regelt, kann es durchaus passieren, daß dann derjenige alles erbt, dem man eigentlich nichts zukommen lassen wollte.

Mit der rechtlich sicheren "letztwilligen Verfügung" kann man dann auch Streit nach dem eigenen Tod vermeiden. Und schließlich sind auch die steuerrechtlichen Folgen eines Testamentes zu berücksichtigen, damit nicht der Staat das lebenslang erworbene und zusammengesparte Vermögen zu großen Teilen erhält. So sind insbesondere die Freibeträge nach dem Erbschaftssteuergesetz für nahe Angehörige viel höher als für familienfremde Personen.

Dabei kann es für Ehepaare oft sinnvoll sein, durch ein gemeinsames Testament schon beim Tod des ersten Ehepartners eine bindende Regelung  für den Hinterbliebenen festzusetzen. Bei sog. Patchworkfamilien ist die Errichtung eines gemeinsamen Testaments von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Und bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften ist die Errichtung eines Testaments zwingend geboten, da der überlebende Partner nach dem Gesetz nichts erbt.

Es ist daher dringend angeraten, rechtzeitig zu entscheiden, wer wieviel von dem erhalten soll, was man Zeit seines Lebens erworben hat. Bei allen diesen häufig schwierigen und z.T. rechtlich sehr komplexen Fallgestaltungen möchte ich Ihnen mit meinem Fachwissen helfen.

Seit Januar 2015 bin ich auch zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) - die Zertifizierungsrichtlinien finden Sie hier.

Testamentsvollstreckung setzt eine wirksame letztwillige Verfügung voraus. Der Testamentsvollstrecker setzt den letzten Willen des Erblassers um, indem er die Schulden reguliert, sich um die Erbschaftssteuer kümmert, den Nachlass verteilt und oft jahrelang das Nachlassvermögen für die Erben verwaltet - so u.a. bei vermieteten Immobilien.

Wichtig ist Testamentsvollstreckung insbesondere, wenn

  • Streit unter den Erben vermieden werden soll,
  • schutzbedürftige Erben (Minderjährige, Behinderte oder überschuldete Erben) vorhanden sind,
  • es sich um eine nichteheliche Lebensgemeinschaft (Patchworkfamilie) handelt und/oder
  • der Erblasser über eine Firma, Immobilien oder komplexe Vermögenswerte verfügt.

So kann z.B. bei Behinderten ein drohender Zugriff von Sozialbehörden auf den Nachlass abgewehrt werden. Gleiches gilt für Gläubiger von überschuldeten Erben und für Ex-Partner von gemeinsamen minderjährigen Kindern.

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